Geflügelpest: Kreisweites Aufstallungsgebot
Mittwoch, 10. November 2021
Im Kreis Pinneberg wurde am Freitag, den
05.11.2021 der Ausbruch der
hochpathogenen aviären Influenza des Subtypen H5 (Geflügelpest) in einer
Geflügelhaltung festgestellt.
Bereits seit Mitte Oktober 2021 wurden an der
schleswig-holsteinischen Westküste
zahlreiche mit dem Influenza-Virus (HPAIV) des Subtyps H5 infizierte
Wildvögel
verendet oder erkrankt aufgefunden. Die Nachweise des Influenza-Virus bei
verendeten Wildvögeln haben sich
zwischenzeitlich räumlich stark erweitert und die
Fundorte sind nicht mehr ausschließlich auf den
Bereich der Nordseeküste und den
Elbraum beschränkt. Bis 08.11.2021 konnte
das Virus an verendeten Wildvögeln
in
den Kreisen Nordfriesland, Dithmarschen,
Steinburg und Plön nachgewiesen
werden. Zudem gab es Ende Oktober 2021 in zwei
Nutzgeflügelhaltungen im Kreis
Dithmarschen und Kreis Steinburg einen Ausbruch
der hochpathogenen aviären
Influenza. Auch der Ausbruch in dem
Hausgeflügelbestand im Kreis Pinneberg ist
nach fachlicher Einschätzung auf eine
Einschleppung des Virus über infizierte
Wildvögel zurückzuführen.
Diese anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche stellt eine
große Gefahr für
Hausgeflügelbestände dar und führt vor allem bei
Hühnern und Puten aber auch bei
anderem Geflügel zu schwerwiegenden Erkrankungen
mit hoher Todesrate.
Es ist wichtig, alle Geflügelbestände, auch
kleine Hobby-Haltungen, so gut es geht
vor einer Infektion zu schützen. Zur Einhaltung der Grundregeln der
Biosicherheit
sind alle Geflügelhalter gesetzlich
verpflichtet. Informationen hierzu gibt es auf der
Homepage des Kreises Pinneberg unter
www.kreis-pinneberg.de oder z.B. über die
Seite des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) www.fli.de. Die Übertragung der
Geflügelpest kann über die Luft, vor allem aber
über den direkten Kontakt mit
infizierten Tieren und deren Kot sowie mit
verunreinigten (viruskontaminierten)
Materialien wie Einstreu,
Gerätschaften, Schuhwerk, Kleidung sowie
Fahrzeugen
erfolgen.
Heute erlässt das Veterinäramt des Kreises
Pinneberg eine Tierseuchenrechtliche
Allgemeinverfügung Nr. 21/5 über die Anordnung
der Aufstallung von Geflügel und
das Verbot der Durchführung von Ausstellungen
von Geflügel und zum Schutz
gegen
die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI,
Geflügelpest) im gesamten Gebiet des
Kreises.
Sollten Geflügelhaltungen dem Fachdienst
Sicherheit und Verbraucherschutz des
Kreises Pinneberg - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht bislang nicht gemeldet
worden sein, ist dies schnellstmöglich
nachzuholen. Alle im Kreis Pinneberg werden
gebeten, Funde von toten Wasservögeln (Enten,
Gänse, Möwen etc.) und
Greifvögeln dem örtlichen Ordnungsamt oder
Veterinäramt der Kreisverwaltung zu
melden, gerne auch an die E-Mail-Adresse: vetamt@kreis-pinneberg.de richten. Für
Rückfragen z. B. zum Fundort ist unbedingt eine
Rückrufnummer anzugeben.
Die Tiere sollten bitte nicht angefasst werden
und am Fundort bleiben!
Einzelne tote Vögel anderer
Arten (z.B. Singvögel und Tauben) und
offensichtlich
verunglückte Vögel müssen nicht gemeldet
werden.