Geflügelpest: Kreisweites Aufstallungsgebot

Mittwoch, 10. November 2021

Im Kreis Pinneberg wurde am Freitag, den 05.11.2021 der Ausbruch der
hochpathogenen aviären Influenza des Subtypen H5 (Geflügelpest) in einer
Geflügelhaltung festgestellt.

Bereits seit Mitte Oktober 2021 wurden an der schleswig-holsteinischen Westküste
zahlreiche mit dem Influenza-Virus (HPAIV) des Subtyps H5 infizierte Wildvögel
verendet oder erkrankt aufgefunden. Die Nachweise des Influenza-Virus bei
verendeten Wildvögeln haben sich zwischenzeitlich räumlich stark erweitert und die
Fundorte sind nicht mehr ausschließlich auf den Bereich der Nordseeküste und den
Elbraum beschränkt. Bis 08.11.2021 konnte das Virus an verendeten Wildvögeln in
den Kreisen Nordfriesland, Dithmarschen, Steinburg und Plön nachgewiesen
werden. Zudem gab es Ende Oktober 2021 in zwei Nutzgeflügelhaltungen im Kreis
Dithmarschen und Kreis Steinburg einen Ausbruch der hochpathogenen aviären
Influenza. Auch der Ausbruch in dem Hausgeflügelbestand im Kreis Pinneberg ist
nach fachlicher Einschätzung auf eine Einschleppung des Virus über infizierte
Wildvögel zurückzuführen.

Diese anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche stellt eine große Gefahr für
Hausgeflügelbestände dar und führt vor allem bei Hühnern und Puten aber auch bei
anderem Geflügel zu schwerwiegenden Erkrankungen mit hoher Todesrate.

Es ist wichtig, alle Geflügelbestände, auch kleine Hobby-Haltungen, so gut es geht
vor einer Infektion zu schützen. Zur Einhaltung der Grundregeln der Biosicherheit
sind alle Geflügelhalter gesetzlich verpflichtet. Informationen hierzu gibt es auf der
Homepage des Kreises Pinneberg unter www.kreis-pinneberg.de oder z.B. über die
Seite des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) www.fli.de. Die Übertragung der
Geflügelpest kann über die Luft, vor allem aber über den direkten Kontakt mit
infizierten Tieren und deren Kot sowie mit verunreinigten (viruskontaminierten)
Materialien wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk, Kleidung sowie Fahrzeugen
erfolgen.

Heute erlässt das Veterinäramt des Kreises Pinneberg eine Tierseuchenrechtliche
Allgemeinverfügung Nr. 21/5 über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel und
das Verbot der Durchführung von Ausstellungen von Geflügel und zum Schutz gegen
die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI, Geflügelpest) im gesamten Gebiet des
Kreises.


Sollten Geflügelhaltungen dem Fachdienst Sicherheit und Verbraucherschutz des
Kreises Pinneberg - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht bislang nicht gemeldet
worden sein, ist dies schnellstmöglich nachzuholen. Alle im Kreis Pinneberg werden
gebeten, Funde von toten Wasservögeln (Enten, Gänse, Möwen etc.) und
Greifvögeln dem örtlichen Ordnungsamt oder Veterinäramt der Kreisverwaltung zu
melden, gerne auch an die E-Mail-Adresse: vetamt@kreis-pinneberg.de richten. Für
Rückfragen z. B. zum Fundort ist unbedingt eine Rückrufnummer anzugeben.


Die Tiere sollten bitte nicht angefasst werden und am Fundort bleiben!

Einzelne tote Vögel anderer Arten (z.B. Singvögel und Tauben) und offensichtlich
verunglückte Vögel müssen nicht gemeldet werden.